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Hurni Kies- und Betonwerk AG

Kompensation von Fruchtfolgeflächen

Bei Planungen und Bauvorhaben auf Kulturland, insbesondere bei solchen welche Fruchtfolgeflächen (FFF) beanspruchen, gelten besondere Bestimmungen. Im Zusammenhang mit der kantonalen Überbauungsordnung Kiesgrube Beichfeld haben wir im Berner Seeland 6 ha FFF kompensiert. Die Kompensation erfolgt in vier verschiedenen Gemeinden sowohl mittels Bodenaufwertungen (Bodenauftrag) von Kulturland als auch durch Erhebung von bisher nicht inventarisierten Fruchtfolgeflächen.

Raum & Umwelt
Feldansprache.